Die Kirchenverwaltung (KV) kümmert sich vor allem um die Finanz- und Vermögensverwaltung der Pfarrei bzw. der Kirchenstiftung.
Die Aufgaben der KV sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt.
Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes bis zur anschließenden Überwachung des beschlossenen Budgets.
Weitere Aufgaben sind zum Beispiel:
- Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirchen sowie Ausstattung der Diensträume
- Anerkennung der Jahresrechnung
- Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen
- Beantragung von Zuschüssen
- Beratung, Beschluss und Planung von durchzuführenden Baumaßnahmen
- Entscheidung über den Verwendungszweck der freiwilligen Zuwendungen
- Verwaltung der Kindertagesstätte Herz Mariä
Neben dem Pfarrer als Vorsitzendem bzw. seinem Vertreter besteht die KV derzeit aus 4 gewählten und 2 berufenen, ehrenamtlichen Mitgliedern. Die KV vertritt nicht nur die Kirchenstiftung, sondern auch alle Kirchensteuerzahler und -zahlerinnen unserer Kirchengemeinde.